Die größten Hüttenmythen


Schluss mit "Aber ist es nicht so, dass ... und ich dachte es wäre so, dass ...?"

Hier die Fakten zu vielen weit verbreiteten Mythen im Bereich der Berg- und Alpenvereinshütten.

 

 

 

„Ich bin DAV-Mitglied – ich habe ein Anrecht auf einen Schlafplatz!“

 

Ein Gerücht, das sich bei Alpenvereinshütten hartnäckig hält. Die bevorzugte Schlafplatzvergabe für Alpenvereinsmitglieder wurde schon vor mehr als 15 Jahren abgeschafft.

 

 

Als DAV-Mitglied hat man in Bezug auf Alpenvereinshütten folgende Vorteile“:

  • günstigere Übernachtung auf über 2000 Alpenvereinshütten
  • exklusiver Zugang zu Selbstversorgerhütten
  • günstigeres einfaches Bergsteigeressen und -getränk

 

 

 

„Ich bin DAV-Mitglied – ich habe immer ein Anrecht auf einen Schlafplatz!“

 

Es ist immer sinnvoll seinen Schlafplatz vorher reservieren zu lassen, denn sicher ist sicher! Mit dem seit 2011 eingeführten Online-Reservierungssystem ist dies auch kein Problem mehr. Ein Hüttenwirt darf Gäste, die nicht reserviert haben abweisen - vorausgesetzt der Abstieg ist zumutbar. Die restlichen Lager und Notlager, die Hüttenwirte zurückhalten müssen, sind eigentlich für Erschöpfte, Kranke oder sogar verletzte Bergsteiger sowie den Rettungsdienst gedacht. Auch wenn Bergsteiger mit einem Schlafplatz in der Gaststube oder auf dem Boden einverstanden sind, die Logistik und Abläufe auf der Hütte können dann vom Personal nicht mehr eingehalten werden und es leidet die Qualität, die die Wirte gern allen Gästen bieten möchten.

 

 

 

„Alle AV-Hütten sind immer ausgebucht- für mich gibt es nie Platz!“

 

Vor allem prominente Hütten sind in der Hochsaison (Ferien, Sommerzeit) bereits frühzeitig ausgebucht und an schönen Tagen voll belegt. Doch auch viele eher unbekannte Hütten freuen sich über zusätzliche Gäste. Die Lösung: Man muss wissen, wo man hinwandert.

 

 

 

„Essen auf der Hütte ist überteuert und die Speisekarte zu klein!“

 

Die Preise für Speisen und Getränke sind höher als in einer Frittenbude im Tal. Bedenkt man aber, wie schwierig es ist eine Hütte im Hochgebirge zu beliefern (Materialseilbahn oder gar Hubschraubertransport), relativiert sich der Preisunterschied. Eine Hütte ist kein typischer Gasthof im Tal, die Speisekarte kann man deshalb nicht mit der eines Wirtshauses vergleichen. Auf der Hütte gibt es Hüttenessen, das den Möglichkeiten der Versorgung und der Größe der Küche angepasst ist. Nie vergessen: Vereinsgeführte Hütten versuchen nur, ihre Verluste zu verringern. Gewinn gibt es dort in der Regel nicht!

 

 

 

 

„Auf Alpenvereinshütten darf ich mich immer selbst versorgen!“

 

Na, na, na ...dies entspricht nicht so ganz der Wahrheit! Das Recht auf Selbstversorgung steht selbst auf DAV-Alpenvereinshütten nur Alpenvereinsmitgliedern und ihnen Gleichgestellten in den extra von Hüttenwirtsleuten ausgewiesenen Bereichen zu. Nachlesen kann man das in der Hütten-und Tarifordnung. In privat geführten Berghütten besteht dieses Recht gar nicht. Bitte habt Verständnis, denn die Wirtsleute verdienen ihren Unterhalt hauptsächlich mit der Bewirtung der Gäste. Der Übernachtungsumsatz bei DAV-Alpenvereinshütten geht bis auf einen kleinen Anteil direkt an die hüttenbesitzende Sektion. Diese wiederum investieren die Umsätze in den Erhalt der Hütte. Was viele nicht wissen: Über 80% der Hütten sind Zuschussbetriebe. Die jährlichen Ausgaben und nötigen Sanierungsarbeiten der hüttenbetreuenden Sektion können nicht durch die Einnahmen aus dem Hüttenbetrieb gedeckt werden.

 

 

 

„Der Hüttenwirt hat die Mülleimer versteckt!“

 

….das bedeutet nicht, dass man seinen Müll auch auf der Hütte verstecken muss. Mülleimer für Gäste gibt es wirklich nicht! Allen Müll, den man mitbringt, muss man deshalb wieder ins Tal mitnehmen. Auf vielen AV-Hütten gibt es rote Mülltütenspender. Die Anwendung ist denkbar einfach: eine Tüte abreißen, Müll rein und ab damit in deinen Rucksack. Am besten ist es natürlich, Müll soweit wie möglich zu vermeiden!

 

 

 

„Materialseilbahnen transportieren auch mein Gepäck!“

 

Materialseilbahnen transportieren das Gepäck der Wanderer nur in Ausnahmefällen. In der Regel sind die Seilbahnen ausschließlich für die Versorgung der Hütte ausgelegt. Gewerberechtlich gehört die Materialseilbahn zum Betrieb des Wirtes und darf nur für die Versorgung der Hütte mit Material verwendet werden. Der Transport von Gästegepäck müsste als eigenständige Dienstleistungen angeboten werden und wäre ansonsten illegal.

 

 

 

„Strom kommt aus der Steckdose und heißes Wasser aus dem Hahn!“

Die Versorgung der Hütte ist abhängig von ihrer geographischen Lage. In den meisten Fällen muss der Strom für die Hütte auch vor Ort produziert werden – und das ist eben teuer. So manche Hütte besitzt, wenn überhaupt, nur einen improvisierten Anschluss an ein wenig Schmelzwasser. Sparsamer Umgang mit knappen Ressourcen ist somit oberstes Gebot. Je einfacher desto besser: Zuhause Duschen und das Handy nur im Notfall benutzen. Dann bleibt nämlich mehr Zeit für das Wesentliche und der eigentliche Grund des Hüttenbesuchs: DIE BERGE GENIESEN!